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Barrierefreiheit für die Website: Neue Pflicht Ab Juni 2025

Grafik einer Website mit Barrierefreiheit

Website Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Inklusion. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird ab Juni 2025 die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten zur Pflicht.

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von möglichen Behinderungen.

Durch die Umsetzung der neuen Richtlinien vermeiden Unternehmen nicht nur hohe Bußgelder, sondern erhalten zudem die Chance, eine neue Zielgruppe für sich zu gewinnen.

Pflicht zur barrierefreien Website – Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit im Web bezieht sich auf die Gestaltung und Strukturierung von Webseiten, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, diese problemlos zu nutzen. Dazu gehören Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen sowie Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen. Eine barrierefreie Webseite berücksichtigt diese unterschiedlichen Bedürfnisse, indem sie eine einfache Navigation, alternative Texte für visuelle Inhalte und kontrastreiche Design-Elemente bietet. Für Unternehmen ist es wichtig, diese Anforderungen umzusetzen, um einerseits den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und andererseits eine inklusive Nutzererfahrung zu schaffen.

Barrierefreiheit richtig umsetzen: Technische Leitlinien im Überblick

Die Grundlage für eine barrierefreie Website bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). Diese international anerkannten Standards legen fest, wie Inhalte so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen genutzt werden können. In Deutschland konkretisiert die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) diese Vorgaben und bietet eine Orientierung für barrierefreies Webdesign. Die WCAG basiert auf vier zentralen Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen von allen Nutzern erkannt und verstanden werden können, z. B. durch alternative Texte für Bilder und Untertitel für Videos.
  • Bedienbarkeit: Die Navigation muss für alle Nutzer einfach zugänglich sein, z. B. durch Tastaturnavigation und sichtbare Fokus-Indikatoren.
  • Verständlichkeit: Inhalte sollten klar und einfach formuliert sein, damit sie auch von Nutzern mit kognitiven Einschränkungen erfasst werden können.
  • Robustheit: Inhalte müssen mit einer Vielzahl von Geräten und assistiven Technologien kompatibel sein.

Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen?

Verpflichtung zur Barrierefreiheit für Unternehmen im digitalen Bereich

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Barrieren abzubauen und auf barrierefreies Webdesign zu setzen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft vor allem Unternehmen in den Bereichen E-Commerce, Telekommunikation, Finanzen, Transport und Gesundheitswesen.

Laptopbildschirm mit Gesetz über barrierefreie Website

E-Commerce:

Online-Händler, von großen Plattformen bis zu kleinen Shops, müssen ihre Websites so gestalten, dass alle Nutzer – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – problemlos auf ihre Angebote zugreifen können.

Telekommunikation:

Telekommunikationsanbieter sind ebenfalls gefordert, ihre Serviceportale und Apps barrierefrei zu machen. Das BFSG fordert hier unter anderem die Möglichkeit, Verträge und Serviceanfragen barrierefrei abzuwickeln.

Finanzinstitute und Banken:

Auch Banken sind zur Anpassung verpflichtet, um sicherzustellen, dass ihre Online-Banking-Dienste für alle zugänglich sind und Kunden Konten verwalten und Finanzprodukte online nutzen können.

Transport und Reise:

Im Transport- und Reisebereich umfasst die Verpflichtung, dass Buchungssysteme, Fahrplaninformationen und digitale Ticketkäufe ohne Hindernisse nutzbar sind. Dies schließt alle Reisenden ein, einschließlich Menschen mit Behinderungen.

Gesundheitswesen:

Auch im Gesundheitsbereich gilt das BFSG. Krankenhäuser, Apotheken und andere Gesundheitsdienstleister müssen digitale Patientenportale und Online-Terminbuchungssysteme barrierefrei gestalten.

Außerdem:

Das BFSG weitet bestehende Barrierefreiheitsanforderungen von öffentlichen Einrichtungen auf private Unternehmen aus, die Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten. Ausnahmen gelten für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellen würde. Dennoch wird erwartet, dass grundlegende Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt werden.

Individuelle Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit

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Ab wann müssen Websites barrierefrei sein? – Die Frist bis Juni 2025

Die Frist für die Umsetzung des neuen Gesetzes für barrierefreien Website läuft bis zum 28. Juni 2025. Bis dahin müssen alle betroffenen Webseiten und Online-Dienste so angepasst werden, dass sie den Anforderungen des BFSG gerecht werden. Die wichtigsten Anpassungen betreffen die visuelle Gestaltung, die Lesbarkeit und die Bedienbarkeit der Website. Das bedeutet, dass alternative Texte für Bilder, Untertitel für Videos sowie eine Tastaturnavigation verfügbar sein müssen. Unternehmen sollten schon jetzt damit beginnen, ihre Webseiten zu prüfen und anzupassen, um sicherzustellen, dass sie die Frist einhalten. Die Anforderungen betreffen nicht nur den öffentlichen Sektor, sondern auch viele private Unternehmen, die ihre digitale Präsenz an die Vorgaben anpassen müssen.

Barrierefreie Website Pflicht! – Strafen bei Nicht-Einhaltung

Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kann ab Juni 2025 schwerwiegende Konsequenzen für Unternehmen haben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Bei Verstößen drohen je nach Schwere unterschiedliche Strafen.

  • 1. Bußgelder bei Nichteinhaltung
    Eine der häufigsten Strafen sind Bußgelder. Diese können, je nach Land und Region, erheblich variieren und in Deutschland sowie anderen EU-Staaten mehrere Zehntausend Euro pro Verstoß betragen. 
  • 2. Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen
    Unternehmen riskieren zusätzlich, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden. Besonders betroffen sind Branchen wie E-Commerce, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen, die oft von öffentlichen Aufträgen abhängig sind. Öffentliche Auftraggeber müssen oft Barrierefreiheitsanforderungen in ihren Ausschreibungen berücksichtigen, insbesondere bei Angeboten, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
  • 3. Imageschaden und Vertrauensverlust
    Neben rechtlichen und finanziellen Sanktionen kann ein Imageschaden drohen. Unternehmen, die als nicht inklusiv oder sozial unverantwortlich wahrgenommen werden, riskieren den Verlust des Vertrauens von Kunden und Partnern. Dies kann besonders in einer Zeit, in der soziale Verantwortung immer wichtiger wird, schwerwiegende Folgen haben.
  • 4. Rechtliche Schritte von Nutzern und Verbänden
    Schließlich können betroffene Nutzer oder Behindertenverbände rechtliche Schritte einleiten, um ihr Recht auf barrierefreien Zugang einzufordern. Solche Klagen können nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern auch negative Publicity mit sich bringen.

Vorteile der Barrierefreiheit 

Größere Reichweite durch barrierefreie Websites

Barrierefreiheit im Web bietet viele Vorteile, die über die reine Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinausgehen. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es, eine größere Zielgruppe zu erreichen, da sie nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ältere Nutzer oder Menschen mit technischen Einschränkungen einfacher zu bedienen ist. Barrierefreiheit sorgt für eine benutzerfreundlichere Website, was wiederum zu höheren Konversionsraten und einer stärkeren Kundenbindung führen kann. Unternehmen, die ihre Webseiten barrierefrei gestalten, steigern somit nicht nur ihre Reichweite, sondern verbessern auch die Nutzererfahrung für alle Besucher.

Barrierefreiheit Website Pflicht bringt Reichweite
Barrierefreie Website Pflicht bringt SEO-Vorteile

Rechtliche Absicherung und SEO-Vorteile

Ein weiterer Vorteil einer barrierefreien Webseite ist die rechtliche Absicherung. Unternehmen, die ihre Webseiten frühzeitig an die neuen Vorschriften anpassen, vermeiden mögliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Zudem trägt Barrierefreiheit zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) bei, die einen wichtigen Bestandteil des Suchmaschinenmarketings bildet. Webseiten, die barrierefrei gestaltet sind, bieten oft eine bessere Benutzerführung, klarere Strukturen und schnellere Ladezeiten – alles Faktoren, die auch von Suchmaschinen wie Google positiv bewertet werden. Eine barrierefreie Webseite kann also nicht nur das Ranking verbessern, sondern auch die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen steigern.

Barrierefreie Website Checkliste: So gestalten Sie Ihre Website barrierefrei

Um sicherzustellen, dass Ihre Webseite den Anforderungen des BFSG entspricht, können Sie die folgende Checkliste für Barrierefreie Websites als Leitfaden nutzen:

Alle visuellen Inhalte, wie Bilder und Grafiken, sollten mit alternativen Texten (Alt-Tags) versehen werden, die den Inhalt oder Zweck des Bildes beschreiben. Dies stellt sicher, dass Nutzer von Screenreadern die Information erfassen können. [ ]

Achten Sie darauf, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund stark genug ist, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Besonders Nutzer mit Sehbehinderungen oder Farbfehlsichtigkeit profitieren davon. Ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 wird empfohlen. [ ]

Verwenden Sie eine klare Hierarchie von Überschriften (H1, H2, H3 usw.), damit Screenreader die Struktur der Seite besser erfassen können. Dies verbessert auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit. [ ]

Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite komplett über die Tastatur navigierbar ist. Das bedeutet, dass alle interaktiven Elemente wie Links, Buttons oder Formulare ohne Maus bedient werden können. [ ]

Alle Formulareingabefelder sollten klar beschriftet sein. Falls erforderlich, sollten auch erläuternde Hinweise zur richtigen Ausfüllung gegeben werden. Fehlermeldungen sollten eindeutig und verständlich sein. [ ]

Videos und Audioinhalte sollten Untertitel, Audiobeschreibungen oder alternative Inhalte bieten. Dies ermöglicht Nutzern mit Hörbehinderungen oder solchen, die die Inhalte nicht hören können, den Zugang zu den Informationen. [ ]

Stellen Sie sicher, dass der Fokus auf der Seite sichtbar ist, wenn ein Benutzer per Tastatur navigiert. Beispielsweise sollte ein anklickbares Element hervorgehoben werden, sobald es den Fokus erhält. [ ]

Blinkende oder flackernde Inhalte können für Menschen mit Epilepsie problematisch sein und sollten vermieden oder mit Warnhinweisen versehen werden. [ ]

Verwenden Sie eine klare, verständliche und einfache Sprache, um Inhalte so vielen Menschen wie möglich zugänglich zu machen, insbesondere Nutzern mit kognitiven Einschränkungen. [ ]

Ihre Website sollte so gestaltet sein, dass sie auf verschiedenen Geräten gut funktioniert und vergrößert werden kann, ohne an Funktionalität oder Lesbarkeit zu verlieren. [ ]

Orientieren Sie sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), um die Barrierefreiheit Ihrer Website umfassend sicherzustellen. Diese Standards definieren Anforderungen wie alternative Texte für Bilder, Kontrastverhältnisse, Tastaturnavigation und eine klare Strukturierung Ihrer Inhalte. []

Professionelle Unterstützung für barrierefreie Webseiten

Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Webseite bereits alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, kann eine professionelle Beratung sinnvoll sein. Bei Webfeinschliff unterstützen wir Sie dabei, Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten und alle gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Damit sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab, sondern profitieren auch von den zahlreichen Vorteilen einer inklusiven und benutzerfreundlichen Website.

Barrierefreie Gestaltung durch Experten

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Fazit

Die bevorstehenden Änderungen zur Barrierefreiheit im Web bieten Unternehmen eine große Chance. Indem Sie Ihre Website frühzeitig an die gesetzlichen Vorgaben anpassen, profitieren Sie nicht nur von einer größeren Reichweite, einer besseren SEO-Performance und einem positiven Image, sondern sichern sich auch rechtlich ab, vermeiden Bußgelder und verbessern die Nutzererfahrung. Barrierefreie Internetseiten sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil. Die Frist bis Juni 2025 mag noch in der Zukunft liegen, doch Unternehmen sollten jetzt beginnen, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um die Vorteile der Barrierefreiheit voll auszuschöpfen.

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