Barrierefreiheit für die Website: Neue Pflicht Ab Juni 2025
Website Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Inklusion. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird ab Juni 2025 die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten zur Pflicht.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von möglichen Behinderungen.
Durch die Umsetzung der neuen Richtlinien vermeiden Unternehmen nicht nur hohe Bußgelder, sondern erhalten zudem die Chance, eine neue Zielgruppe für sich zu gewinnen.
Pflicht zur barrierefreien Website – Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit im Web bezieht sich auf die Gestaltung und Strukturierung von Webseiten, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, diese problemlos zu nutzen. Dazu gehören Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen sowie Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen. Eine barrierefreie Webseite berücksichtigt diese unterschiedlichen Bedürfnisse, indem sie eine einfache Navigation, alternative Texte für visuelle Inhalte und kontrastreiche Design-Elemente bietet. Für Unternehmen ist es wichtig, diese Anforderungen umzusetzen, um einerseits den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und andererseits eine inklusive Nutzererfahrung zu schaffen.
Barrierefreiheit richtig umsetzen: Technische Leitlinien im Überblick
Die Grundlage für eine barrierefreie Website bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). Diese international anerkannten Standards legen fest, wie Inhalte so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen genutzt werden können. In Deutschland konkretisiert die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) diese Vorgaben und bietet eine Orientierung für barrierefreies Webdesign. Die WCAG basiert auf vier zentralen Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen von allen Nutzern erkannt und verstanden werden können, z. B. durch alternative Texte für Bilder und Untertitel für Videos.
- Bedienbarkeit: Die Navigation muss für alle Nutzer einfach zugänglich sein, z. B. durch Tastaturnavigation und sichtbare Fokus-Indikatoren.
- Verständlichkeit: Inhalte sollten klar und einfach formuliert sein, damit sie auch von Nutzern mit kognitiven Einschränkungen erfasst werden können.
- Robustheit: Inhalte müssen mit einer Vielzahl von Geräten und assistiven Technologien kompatibel sein.
Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen?
Verpflichtung zur Barrierefreiheit für Unternehmen im digitalen Bereich
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Barrieren abzubauen und auf barrierefreies Webdesign zu setzen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft vor allem Unternehmen in den Bereichen E-Commerce, Telekommunikation, Finanzen, Transport und Gesundheitswesen.
E-Commerce:
Online-Händler, von großen Plattformen bis zu kleinen Shops, müssen ihre Websites so gestalten, dass alle Nutzer – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – problemlos auf ihre Angebote zugreifen können.
Telekommunikation:
Telekommunikationsanbieter sind ebenfalls gefordert, ihre Serviceportale und Apps barrierefrei zu machen. Das BFSG fordert hier unter anderem die Möglichkeit, Verträge und Serviceanfragen barrierefrei abzuwickeln.
Finanzinstitute und Banken:
Auch Banken sind zur Anpassung verpflichtet, um sicherzustellen, dass ihre Online-Banking-Dienste für alle zugänglich sind und Kunden Konten verwalten und Finanzprodukte online nutzen können.
Transport und Reise:
Im Transport- und Reisebereich umfasst die Verpflichtung, dass Buchungssysteme, Fahrplaninformationen und digitale Ticketkäufe ohne Hindernisse nutzbar sind. Dies schließt alle Reisenden ein, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
Gesundheitswesen:
Auch im Gesundheitsbereich gilt das BFSG. Krankenhäuser, Apotheken und andere Gesundheitsdienstleister müssen digitale Patientenportale und Online-Terminbuchungssysteme barrierefrei gestalten.
Außerdem:
Das BFSG weitet bestehende Barrierefreiheitsanforderungen von öffentlichen Einrichtungen auf private Unternehmen aus, die Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten. Ausnahmen gelten für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellen würde. Dennoch wird erwartet, dass grundlegende Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt werden.
Individuelle Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit
Erfüllen Sie die Anforderungen und machen Sie Ihre Website fit für alle Nutzer! Lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie digitale Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen und neue Zielgruppen gewinnen können. Kontaktieren Sie uns für Ihre barrierefreie Lösung!
Ab wann müssen Websites barrierefrei sein? – Die Frist bis Juni 2025
Die Frist für die Umsetzung des neuen Gesetzes für barrierefreien Website läuft bis zum 28. Juni 2025. Bis dahin müssen alle betroffenen Webseiten und Online-Dienste so angepasst werden, dass sie den Anforderungen des BFSG gerecht werden. Die wichtigsten Anpassungen betreffen die visuelle Gestaltung, die Lesbarkeit und die Bedienbarkeit der Website. Das bedeutet, dass alternative Texte für Bilder, Untertitel für Videos sowie eine Tastaturnavigation verfügbar sein müssen. Unternehmen sollten schon jetzt damit beginnen, ihre Webseiten zu prüfen und anzupassen, um sicherzustellen, dass sie die Frist einhalten. Die Anforderungen betreffen nicht nur den öffentlichen Sektor, sondern auch viele private Unternehmen, die ihre digitale Präsenz an die Vorgaben anpassen müssen.
Barrierefreie Website Pflicht! – Strafen bei Nicht-Einhaltung
Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kann ab Juni 2025 schwerwiegende Konsequenzen für Unternehmen haben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Bei Verstößen drohen je nach Schwere unterschiedliche Strafen.
Vorteile der Barrierefreiheit
Größere Reichweite durch barrierefreie Websites
Barrierefreiheit im Web bietet viele Vorteile, die über die reine Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinausgehen. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es, eine größere Zielgruppe zu erreichen, da sie nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ältere Nutzer oder Menschen mit technischen Einschränkungen einfacher zu bedienen ist. Barrierefreiheit sorgt für eine benutzerfreundlichere Website, was wiederum zu höheren Konversionsraten und einer stärkeren Kundenbindung führen kann. Unternehmen, die ihre Webseiten barrierefrei gestalten, steigern somit nicht nur ihre Reichweite, sondern verbessern auch die Nutzererfahrung für alle Besucher.
Rechtliche Absicherung und SEO-Vorteile
Ein weiterer Vorteil einer barrierefreien Webseite ist die rechtliche Absicherung. Unternehmen, die ihre Webseiten frühzeitig an die neuen Vorschriften anpassen, vermeiden mögliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Zudem trägt Barrierefreiheit zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) bei, die einen wichtigen Bestandteil des Suchmaschinenmarketings bildet. Webseiten, die barrierefrei gestaltet sind, bieten oft eine bessere Benutzerführung, klarere Strukturen und schnellere Ladezeiten – alles Faktoren, die auch von Suchmaschinen wie Google positiv bewertet werden. Eine barrierefreie Webseite kann also nicht nur das Ranking verbessern, sondern auch die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen steigern.
Barrierefreie Website Checkliste: So gestalten Sie Ihre Website barrierefrei
Um sicherzustellen, dass Ihre Webseite den Anforderungen des BFSG entspricht, können Sie die folgende Checkliste für Barrierefreie Websites als Leitfaden nutzen:
Professionelle Unterstützung für barrierefreie Webseiten
Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Webseite bereits alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, kann eine professionelle Beratung sinnvoll sein. Bei Webfeinschliff unterstützen wir Sie dabei, Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten und alle gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Damit sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab, sondern profitieren auch von den zahlreichen Vorteilen einer inklusiven und benutzerfreundlichen Website.
Barrierefreie Gestaltung durch Experten
Bereit für 2025? Sorgen Sie schon jetzt dafür, dass Ihre Website barrierefrei ist! Vermeiden Sie rechtliche Risiken und erweitern Sie Ihren Kundenkreis – wir helfen Ihnen bei jedem Schritt. Starten Sie jetzt!
Fazit
Die bevorstehenden Änderungen zur Barrierefreiheit im Web bieten Unternehmen eine große Chance. Indem Sie Ihre Website frühzeitig an die gesetzlichen Vorgaben anpassen, profitieren Sie nicht nur von einer größeren Reichweite, einer besseren SEO-Performance und einem positiven Image, sondern sichern sich auch rechtlich ab, vermeiden Bußgelder und verbessern die Nutzererfahrung. Barrierefreie Internetseiten sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil. Die Frist bis Juni 2025 mag noch in der Zukunft liegen, doch Unternehmen sollten jetzt beginnen, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um die Vorteile der Barrierefreiheit voll auszuschöpfen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Webseite jetzt fit für die Zukunft zu machen – mit barrierefreier Gestaltung und professioneller Unterstützung!